Die Chancen von Lehman-Anlegern, die am Telefon beraten wurden, von ihrer
Bank Schadenersatz zu bekommen, haben sich weiter verbessert. Das OLG Frankfurt
hat vor wenigen Tagen ein Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen eine
Sparkasse bestätigt. Die Sparkasse hatte dem Anleger im August 2007 am Telefon
den Erwerb von „Lehman-Zertifikaten“ im Wert von 7.000€ empfohlen, die heute
faktische wertlos sind.
Mathias Nittel, Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht aus Heidelberg: „Das Landgericht hatte seine
Entscheidung damit begründet, dass die Funktionsweise und die Risiken solcher
Geschäfte am Telefon nicht transparent darzustellen seien. Außerdem seien keine
schriftlichen Produktinformationen zur Verfügung gestellt worden, aus denen
sich die Risiken des Wertpapiers ergeben.“ Auch wenn das OLG in der mündlichen
Verhandlung darauf hingewiesen hat, dass die Entscheidung kein Präjudiz für
andere Rechtsstreitigkeiten darstellt, wird nach Ansicht von Anwalt Nittel
deutlich, dass die Gerichte gerade bei telefonischer Beratung der Anleger sehr
genau hinsehen.
Anleger, die am Telefon über Zertifikate und andere Wertpapiere beraten wurden,
sollten dringend von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob die Beratung korrekt
erfolgt ist. Da mögliche Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung
innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss der Geschäfte verjähren können, führt
längeres Zuwarten möglicher Weise zum Verlust der Ansprüche.