Die
Volksbank Bonn Rhein-Sieg muss einem Anleger des N1 Filmfonds Schadensersatz leisten.
Dieser hatte sich auf den Rat seiner Bank hin mit 75.000 Euro an dem Fonds
beteiligt. Die Bank muss nun die Fondsanteile zurücknehmen und 108.000 Euro
einschließlich entgangener Eigenkapitalverzinsung zahlen. Ein entsprechendes
Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Februar 2008 - 3 O 261/07 – wurde durch
Rücknahme der Berufung rechtskräftig.
Rund 104 Millionen € Anlegergelder wurden in den Jahren 2001 – 2003 überwiegend
von Volks- und Raiffeisenbanken für den N1 Filmfonds eingesammelt, der als
Joint Venture von DZ Bank, WGZ und Citibank aufgelegt worden war. Hatte das
Landgericht zuvor noch die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im
Anlageprospekt und die Anlageberatung der Bank für unzureichend gehalten, kündigte
das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zurückzuweisen. Die
Bank hafte schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe ihrer Provisionen auf
Schadenersatz. Die Bank nahm daraufhin die Berufung zurück.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht: „Anleger des
N1 Filmfonds, die von ihrer Bank ebenfalls nicht über die Provisionen
aufgeklärt wurden, die die sie beratende Bank erhalten hat, haben beste
Aussichten auf Schadenersatz.“