Das 5. Vermögensbildungsgesetz wurde zum 01.01.2009 geändert. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen und einer höheren Förderung sind die VWL jetzt noch attraktiver geworden.
Die Vermögensbildenden Leistungen und die Wohnungsbauprämie sind bei nahezu allen Bundesbürgern bekannt.
Obwohl 40 Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf die VWL haben, wird sie nur von ca.
18 Millionen Berufstätigen beantragt. Bei Auszubildenden und jüngeren Arbeitnehmern ist die Tendenz stark abfallend. Weit weniger als 20% aller Lehrlinge beantragen die VWL.
Dabei erwirtschaftet eine Kapitalanlage in Verbindung mit der VWL und der Wohnungsbauprämie eine außergewöhnlich hohe Rendite, bei einem relativ geringen Eigeneinsatz.
Das folgende Beispiel erläutert die außergewöhnliche Rendite, bei Ausschöpfung der staatlichen Förderungen:
5. Vermögensbildungsgesetz Einzahlung jährlich 470,00 Euro x 9% = 42,30 Euro 3. Beteiligungsgesetz Einzahlung jährlich 400,00 Euro x 20% = 80,00 Euro Wohnungsbauprämie Einzahlung jährlich 512,00 Euro x 8,8% = 45,06 Euro jährliche Prämie gesamt: = 167,36 Euro Die Genossenschaft erwirtschaftet durchschnittlich 8% Rendite und gibt davon jährlich 5% an die Mitglieder weiter.
Durch die laufenden Einzahlungen, das Ansparen der Prämien und, daraus folgend, der Rendite durch die Genossenschaft, steht nach einer Laufzeit von 12 Jahren ein Kapital von
ca. 25.900 Euro zur Verfügung.
Bei einem Eigenaufwand von 16.600 Euro, ohne Beteiligung des Arbeitgebers, wird ein Gewinn von 9.300 Euro generiert. Das ergibt eine rechnerische Verzinsung von 6,7% über die gesamte Laufzeit. Bei Beteiligung des Arbeitgebers mit gerade einmal 20,00 Euro pro Monat erhöht sich die rechnerische Verzinsung auf nahezu 8,00 %.
Durch die verbesserten Rahmenbedingungen ist die staatlich geförderte Vermögensbildung noch attraktiver geworden. 40 Millionen Kunden und die Verkäufer laufen daran vorbei. Wer die Zeichen der Zeit verstanden hat, wird sich in Zukunft auf diesen Markt konzentrieren und mit diesem lukrativen Finanzangebot neue Wege gehen.
Hierzu noch ein wichtiger Hinweis:
Die Vermittlung von Genossenschaftsanteilen ist für jedermann zulassungsfrei!»
Wer Genossenschaftsanteile verkauft oder vertreibt, benötigt keine Zulassung nach § 34 c oder § 34 d der GewO ( Gewerbeordnung ).
Die geforderte Sachkundeprüfung vor der IHK gemäß VersVermV entfällt ebenso, wie der Nachweis einer Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung.
Die übliche Registrierung als Finanzvermittler mit Eintrag in der AVAD kommt nicht zum tragen. Einzig eine Gewerbeanmeldung nach §14 GewO sollte vorliegen.
Alle Versicherungsvermittler, Agenturinhaber, Makler und Vertriebsleute können Genossenschaftsanteile auch in Zukunft ohne besondere Genehmigungen vertreiben.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter info@freelanc.e und sichern Sie sich ein hohes, stornofreies Einkommen.
Projekt Freelanc ( http://www.freelanc.de/ ) der Curare Produktivgenossenschaft eG
Mit den besten Grüßen aus Willroth
Hans-Jürgen Bell