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Mar/2009
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Maklermarketing
→Haftung für Inhalte und Links
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Viele Webseitenbesitzer müssen das schmerzhaft erfahren, wenn ihnen eine Abmahnung ins Haus flattert. Doch dazu muss es nicht kommen. Wer fremde Inhalte nutzt, auf externe Webseiten verlinkt oder Besucher zu Kommentaren einlädt, muss besonders auf der Hut sein.
Regeln. Wer mit seiner Webseite online geht, muss sich an Spielregeln halten. Diese sind im Telemediengesetz (TMG) verankert. Demnach haftet jeder für seine Inhalte, die er im WordWideWeb bereitstellt. So weit, so klar. Was ist aber mit fremdem Content, der von anderen Webseiten oder Usern kommt?
Kommentare. Im Web 2.0 leben viele Webseiten von reger Userbeteiligung. Wer allerdings Besuchern seiner Internetseite Gelegenheit bietet, Fragen und Kommentare zu posten, muss wachsam sein. Oftmals wird in Foren und Gästebüchern unter dem Deckmantel der Anonymität beleidigt oder falsche Tatsachen behauptet. Dies kann auch für den Webseitenbetreiber Folgen haben.
Kontrolle. Auf der sicheren Seite ist, wer Einträge regelmäßig kontrolliert und löscht, wenn diese beleidigend oder rechtswidrig sind. Ansonsten geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich der Betreiber diese Aussagen zu eigen macht. Er haftet dann auch, wie der Verursacher – der ist dann allerdings oft über alle Berge.
Linkhaftung. Ohne Verlinkungen kein Internet. Doch wie sieht es mit der Haftung aus, wenn man auf Webseiten mit rechtswidrigem Inhalt verlinkt? Laut §§ 8 – 10 des Telemediengesetzes haftet der „Zugangsvermittler“ nicht – schließlich haftet der Kurier auch nicht für den Inhalt des zugestellten Paketes.
Ausnahme: Der Webseiteninhaber weiß über die rechtswidrigen Inhalte Bescheid, zu denen er Zugang verschafft. Er haftet dann, quasi als Überbringer schlechter Botschaften – denen in der Antike bekanntlich der Kopf abgeschlagen wurde. Auch wenn es heute zivilisierter zugeht, man tut gut daran, verlinkte Seiten sorgfältig zu prüfen. So ist man auf der sicheren Seite.
Disclaimer. Fast in jedem Impressum findet man einen so genannten Disclaimer, der Linkhaftung generell ausschließen will, indem man sich vom Inhalt der verlinkten Seiten distanziert. Doch dieser schützt nicht generell vor Haftung. Wer sich beispielsweise Inhalte der verlinkten Webseite zu eigen macht, muss auch rechtlich dafür einstehen. Das ist der Fall, wenn sich ein Webseiteninhaber mit den Inhalten auf der verlinkten Seite identifiziert und diese offensichtlich für zustimmenswert hält.
Deep-Links. Ein Deep-Link ist eine Verlinkung direkt auf eine Unterseite eines Webauftritts. Der BGH hat entschieden, dass solche Links zulässig sind, so lange die Inhalte auf diesen Unterseiten frei zugänglich sind, also nicht durch technische Maßnahmen geschützt werden.
Fremde Inhalte. Rechtlich problematisch kann auch das so genannte Framing sein. Hier wird ein Link zu einer externen Webseite nicht in einem neuen Browserfenster geöffnet, sondern in einem Frame (Rahmen) der eigenen Webseite. Wenn dabei nicht deutlich wird, dass hier auf fremde Inhalte verwiesen wird, kann dies ein Verstoß gegen das Urhebergesetz darstellen. Daher sollte man externe Links entweder in einem neuen Fenster öffnen lassen oder sich beim Inhaber die Erlaubnis einholen.
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